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Corona

Maßnahmen im Techno-Z

Update Jänner 2022

 

Alle Regelungen des Bundesministeriums

 

 

+++ Frühere CORONA-UPDATES +++

 

Update 01. November 2021

 3-G am Arbeitsplatz 

 

Ab 01.11.2021 bundesweit die 3. Corona-Maßnahmenverordnung in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen sind folgende:

  • Ab 01. November 2021 müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis (3-G) vorweisen können.
  • Bis einschließlich 14. November 2021 gilt eine Übergangsfrist: Wer in dieser Zeit in der Arbeitsstätte keinen 3-G-Nachweis hat, muss durchgehend eine FFP2-Maske tragen.
  • Der Arbeitgeber muss über die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz informieren und die Einhaltung stichprobenartig überprüfen. Für die Einhaltung der 3-G-Regel sind beide Seiten - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - verantwortlich.

Veranstaltungen im Techno-Z Veranstaltungszentrum

 

Für Veranstaltungen gilt ab 8. November 2021:

  • Mehr als 25 Teilnehmer:innen: 2G-Pflicht
  • Mehr als 50 Teilnehmer:innen: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts
  • Mehr als 250 Teilnehmer:innen: Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
  • Für die Einhaltung der Corona-Bestimmungen ist der Veranstalter verantwortlich.

    Alle Maßnahmen auf der Website des Bundesministeriums.

 

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Update 13. September 2021

 

STUFENPLAN ab 15. September 2021

Die neuen Corona-Regelungen werden abhängig von der Auslastung der Intensivbetten festgelegt (ICU Belgegung). Folgende Regelungen betreffen die Organisation von Veranstaltungen im Techno-Z-Veranstaltungszentrum und in den Seminarräumen in den Techno-Z Standorten Bischofshofen, Mariapfarr und Saalfelden:

  • STUFE 1 (7 Tage nach Überschreitung von 200 belegten Intensivbetten - ab 15. September 2021)
    Die 3-G-Regel gilt bei Zusammenkünften ab 25 Personen.
    Antigentests sind nur 24 Stunden ab Testabnahme gültig.

  • STUFE 2 (7 Tage nach Überschreitung von 300 belegten Intensivbetten):
    Antigentests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) sind nicht mehr für 3-G gültig

  • STUFE 3:  (7 Tage nach Überschreitung von 400 belegten Intensivbetten)
    Überall wo die 3-G-Regel gilt, haben nur mehr geimpfte und/oder genesene Personen bzw. Personen, die einen negativen PCR-Test vorweisen können, Zutritt.

Link zum Stufenplan des Bundesministeriums für Gesundheit

Für die Einhaltung der Richtlinien bei Veranstaltungen sind die je weiligen Veranstalter von Seminaren und Workshops verantwortlich.

Darüber hinaus gilt nach wie vor in allen Gängen und Kundenzonen im Techno-Z die MNS-Tragepflicht. Ab Betreten der Techno-Z-Gebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 

 

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Update 01. Juli 2021

 

Wesentliche Lockerungen ab 01. Juli 2021

 

Gemäß der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung gibt es ab 01. Juli 2021 wesentliche Lockerungen, die Arbeiten und Wohnen an unseren Techno-Z-Standorten bzw. die Organisation von Veranstaltungen betreffen:


Wichtigste Lockerungen mit 1.7.2021:

  • Veranstaltungen: Es dürfen wieder sämtliche Zusammenkünfte stattfinden. Für größere Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern gelten (voraussichtlich bis inkl. 28. Juli 2021) besondere Auflagen. Unter dieser Personengrenze bestehen keine Beschränkungen für Zusammenkünfte.
  • Die Benutzung des Techno-Z-Veranstaltungszentrums ist ab 1. Juli 2021 für externe Kunden möglich.
  • Genereller Entfall des Mindestabstandes von 1 Meter
  • Entfall der Quadratmeterregelung
  • Weitreichender Entfall der Maskenpflicht outdoor und indoor, dort wo 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gilt.
  • Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist eine MNS-Maske zu tragen, z.B. in allen Eingangsbereichen der Techno-Z-Gebäude.
  • Betriebsrestaurant ZET: Weiterhin 3-G-Regel für Gäste, die Registrierungspflicht entfällt ab 22. Juli 2021

 

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UPDATE 03.05.2021

Techno-Z Seminarräume ab 19. Mai 2021  
FÜR Techno-Z-MIETER


Gemäß den jüngsten Informationen des Sozialministeriums gelten ab 19. Mai 2021 neue Regelungen für Veranstaltungen: vgl. Website des Sozialministeriums

  • Veranstaltungen sind unter strengen und kontrollierten Sicherheitsmaßnahmen wieder erlaubt.
  • Techno-Z-Mieter können das Techno-Z Veranstaltungszentrum unter strengen Sicherheitsmaßnahmen nutzen.
  • Techno-Z-Mieter sind bei der Nutzung unserer Seminarräume für die Einhaltung der neuen Richtlinien verantwortlich.

 

Geplante Änderungen bei Veranstaltungen ab 19. Mai 2021:

 

  • Alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer müssen eine FFP2-Maske tragen (auch outdoor) sowie einen Zutrittstest vorweisen.
  • Testnachweise: Selbsttest mit digitaler Lösung: 24h, Antigentest: 48h, PCR-Test: 72h, Corona-Erkrankung (6 Monate), Nachweis der Impfung (geplant: ‚Grüner Pass‘)
  • Veranstalter müssen eine Kontrolle der Testnachweise durchführen.
  • Zusätzlich: Registrierungspflicht der Teilnehmer*innen
  • Grundsätzlich muss auch bei Veranstaltungen ein Abstand von 2 Metern außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes eingehalten werden. Zwischen Besuchergruppen (ein Haushalt) muss mindestens ein freier Sitzplatz sein.
  • Veranstaltungen ab 11 Personen sind der Behörde anzeigepflichtig.

Bitte beachten Sie alle Bestimmungen: Website des Sozialministeriums

 

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UPDATE 15.02.2021

 

TEchno-Z Info und Seminarräume

 

Techno-Z Information im Techno-Z Salzburg (Techno 10, EG): Geöffnet

Mo-Do: 08:00-12:30 und 13:30-17:00 Uhr
Fr: 08:00-12:30 Uhr
Tel. +43 662 45 48 88 110

Techno-Z Veranstaltungszentrum Salzburg
bleibt bis auf Weiteres für Externe geschlossen

AUSNAHME: Techno-Z-Mieter können das Techno-Z Veranstaltungszentrum für berufliche Zusammenkünfte, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten unbedingt erforderlich sind, nutzen und sind für die Einhaltung der Covid-19-Hygienerichtlinien verantwortlich.


SEMINARRÄUME Techno-Z Bischofshofen, Saalfelden, Mariapfarr

Die Seminarräume können bis auf Weiteres NUR Techno-Z-Mieter unter Einhaltung der Covid-19-Hygienebestimmungen nutzen und nur, wenn dies zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten unbedingt erforderlich ist.

 

Gastronomie

 

BETRIEBSRESTAURANT ZET: geöffnet & Speisen zum Mitnehmen

Speisen zum Abholen:  MO-FR 11.30-13:00 Uhr MENÜPLAN
Techno 3, EG
Jakob-Haringer-Straße 5, 5020 Salzburg
Tel. +43 699 15530310

 

BISTRO geöffnet & Speisen zum Mitnehmen

MO-FR: 09:00 - 13:00 Uhr
Techno 12, EG
Schillerstraße 30, 5020 Salzburg

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UPDATE 03.11.2020

 

ALLGEMEINE HYGIENEMASSNAHMEN - Covid-19-Schutzkonzept

  • Betreten der Gebäude: Bei allen Eingängen sind zur Händedesinfektion Desinfektionsspender montiert. Wir empfehlen, diese auch zu nutzen. In den Allgemeinflächen der Techno-Z-Gebäude werden die häufig benutzten Oberflächen z.B. Türklinken, Handläufe regelmäßig desinfiziert.
  • MNS: In allen Techno-Z-Gebäuden (Allgemeinflächen, Gang, Teeküchen, etc.) ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen (außer am eigenen Arbeitsplatz).
  • Abstand: Die Abstandsregelungen sind einzuhalten.
  • Aufzüge: Nutzung idealerweise allein, maximal zwei Personen mit MNS
  • Grundsätzlich: Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife reinigen und Abstand halten. 

Techno-Z-Veranstaltungszentrum: für Externe geschlossen ab 03.11.- vorläufig 31.12.2020

AUSNAHME: Techno-Z-Mieter können das Techno-Z Veranstaltungszentrum für berufliche Zusammenkünfte, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten unbedingt erforderlich sind, nutzen und für die Einhaltung der Covid-19-Hygienerichtlinien verantwortlich.

Restaurant ZET: Speisen zur Abholung

Das Betriebsrestaurant des Techno-Z im Techno 3, EG, ist Mo-Fr zwischen 11:30 und 14:00 Uhr zu Abholung von Speisen geöffnet. Bei der Abholung sind die vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen  einzuhalten (MNS, Händedesinfektion, Abstand).

 

Bistro (Techno 12, EG): Voraussichtlich bis 06.12.2020 geschlossen

 

Techno-Z Information: Geöffnet (betreten nur mit MNS)

Mo-Do: 08:00-12:30 und 13:30-17:00 Uhr, Fr: 08:00-12:30 Uhr

 

Nehmen wir aufeinander Rücksicht!
Bleiben Sie/Wir alle gesund!

 

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Update 01.08.2020

Techno-Z-Information (EG, Techno 10): geöffnet

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 08:00-12:30 und 13:30-17:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 12:30 Uhr

HYGIENEMAßNAHMEN

In den Allgemeinflächen der Techno-Z-Gebäuden werden die häufig benutzten Oberflächen wie z.B. Türklinken, Handläufe regelmäßig desinfiziert. Bei allen Eingänge sind Desinfektionsspender montiert. Wir ersuchen in den Kundenzonen die Mund- und Nasenschutzmasken zu tragen sowie die Abstandregelungen einzuhalten. Grundsätzlich gilt weiterhin: Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife reinigen.

 

TECHNO-Z VERANSTALTUNGSZENTRUM

Das Techno-Z Veranstaltungszentrum ist geöffnet. Für die Einhaltung der CORONA- Sicherheitsbestimmungen und Auflagen ist jeder Veranstalter selbst verantwortlich. 

Hier finden Sie die aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Eindämmung des Coronavirus bei Veranstaltungen.  Download des Leitfadens des Landes Salzburg bei Veranstaltungen.

 

Restaurant ZET

Das Betriebsrestaurant des Techno-Z im Techno 3, EG, ist Mo-Fr. zwischen 11:30 und 14:00 Uhr geöffnet. Der Besuch der Gastronomieeinrichtung ist unter Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen (MNS, Händedesinfektion, Abstand) möglich.

 

 

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16.03.2020

Aufgrund der aktuellen Lage haben wir im Techno-Z zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unserer Techno-Z-Kunden Vorkehrungen getroffen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und die Gesundheit aller Menschen zu schützen.

  • Wir sind Für unsere Kunden da - im MOBILE OFFICE

    Techno-Z-Verwaltung, Studentenheim-Verwaltung und Techno-Z-Haustechnik stellen auf Mobile Office um und sind zu den normalen Öffnungszeiten erreichbar:

    + 43 662 45 48 88 299
    office@techno-z.at

  • TECHNO-Z NOTRUFTELEFON 

    Außerhalb der Öffnungszeiten gibt es für Notfälle unseren Techno-Z-Notruf:
    +43 664 35 22 693

  • Techno-Z Information und Techno-Z Veranstaltungszentrum sind bis auf Weiteres geschlossen.

  • Ebenso haben die Gastronomieeinrichtungen bistro und ZET geschlossen.

  • Geänderte Gebäudeöffnungszeiten

    Mo-Fr 07-17 Uhr und Sa 07:00 bis 13 Uhr
    Der Zutritt mit Schlüssel ist natürlich rund um die Uhr möglich.

Wir wünschen allen unseren Kundinnen und Kunden alles Gute für die nächste Zeit!

 

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